Allgemeine Geschäftsbedingungen LK Event Manufaktur

Stand: 01. Januar 2023

 

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LK Event Manufaktur / DJ Cocco, Ludwig Kokoska, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen als Discjockey, Musikdienstleister und/oder Technikdienstleister für Veranstaltungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.
2.3 Eine umfassende Moderation ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Auf Wunsch können einzelne Programmpunkte, beispielsweise Hochzeitstanz, Brautstraußwerfen oder Eröffnung bestimmter Veranstaltungsteile, kurz angekündigt werden.

3. Angebote und Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Die Angebotsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern keine Frist angegeben ist, beträgt sie 14 Kalendertage.
3.3 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, elektronische oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und anschließende Bestätigung durch den Auftragnehmer. Eine Annahme kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, schriftlich oder mündlich erfolgen.
3.4 Spätestens mit Beginn der Leistungserbringung gilt der Vertrag als geschlossen, sofern sich die Parteien zuvor über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben.
3.5 Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Auftragnehmer nicht mehr an die angebotenen Preise, Termine und Leistungen gebunden.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher
4.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
4.2 Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, sofern der Auftraggeber ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
4.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht oder kann vorzeitig erlöschen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
4.4 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Auftragnehmer im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verlangen.
4.5 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

5. Rücktritt, Stornierung und Ausfall der Veranstaltung
5.1 Nach verbindlichem Vertragsschluss ist eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
5.2 Storniert der Auftraggeber den Auftrag ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz nach folgender Staffel zu verlangen: mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung 30 %, weniger als 6 Monate, aber mehr als 3 Monate 50 %, weniger als 3 Monate, aber mehr als 1 Monat 75 %, weniger als 1 Monat 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
5.3 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.5 Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, verschoben oder nicht durchgeführt, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gilt dies als Stornierung durch den Auftraggeber.
5.6 Bereits entstandene Fremdkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Sonderbeschaffungen oder sonstige nachweisbare Aufwendungen sind zusätzlich zu ersetzen, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind.

6. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
6.1 Kann der Auftragnehmer seine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise erbringen, ist er für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht befreit.
6.2 Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Krankheit, Unfall, Krieg, Unruhen, Energieausfall, Streik, Betriebsstörungen, Pandemien, Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse.
6.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine Ersatzlösung zu finden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
6.4 Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind angemessen zu vergüten.

7. Vorauszahlung und Abschlagszahlung
7.1 Der Auftragnehmer kann eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
7.2 Die Buchung des Veranstaltungstermins kann von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
7.3 Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz nach den Stornierungsregelungen dieser AGB zu verlangen.
7.4 Bei kurzfristigen Buchungen kann die vollständige Zahlung oder eine vereinbarte Vorauszahlung vor Beginn der Veranstaltung verlangt werden.

8. Preise, Zahlung und Verzug
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.
8.2 Soweit der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
8.3 Die vereinbarte Vergütung ist nach erbrachter Leistung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung unmittelbar nach Ende der Veranstaltung in bar. Bei Zahlung per Überweisung gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel.
8.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nachweisbare Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.

9. Leistungsumfang und Leistungszeit
9.1 Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die im Vertrag vereinbarten DJ-, Musik-, Ton-, Licht- und/oder Technikleistungen.
9.2 Die DJ-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten.
9.3 Als Leistungszeit zählt jede Zeit, in der Musik, Hintergrundmusik, Sprachbeschallung oder sonstige Beschallung durch den Auftragnehmer bereitgestellt oder gesteuert wird. Dies gilt auch, wenn lediglich eine Playlist oder Hintergrundmusik läuft.
9.4 Verlängert sich die Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers oder mit dessen Zustimmung, wird die zusätzliche Zeit nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gilt der übliche Stundensatz des Auftragnehmers.
9.5 Aufbau- und Abbauzeiten sind keine DJ-Spielzeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Anlieferung, Aufbau und Abbau
10.1 Sofern vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer Anlieferung, Aufbau, Betrieb, Abbau und Abtransport der gebuchten Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik.
10.2 Die Standardaufbauzeit beträgt bei kleineren Anlagen bis etwa 100 Personen ca. 1,5 Stunden. Die Standardabbauzeit beträgt ca. 1 Stunde. Bei größerer Technik, erschwerten Bedingungen oder besonderen Anforderungen können längere Zeiten erforderlich sein.
10.3 Anlieferung und Abtransport erfolgen grundsätzlich unmittelbar vor beziehungsweise nach der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.4 Wird ein Aufbau oder Abbau zu einem anderen Zeitpunkt gewünscht oder erforderlich, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese sind vorab zu vereinbaren oder, wenn der Mehraufwand erst vor Ort erkennbar wird, angemessen nach Zeit- und Aufwand zu vergüten.
10.5 Erfolgt der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage vor der Veranstaltung oder kann der Abbau nicht unmittelbar nach der Veranstaltung erfolgen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Zusatzvergütung verlangen, insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Standzeiten, Ausfallzeiten oder erhöhtes Risiko.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort rechtzeitig zugänglich ist und der Aufbau ungehindert erfolgen kann.
11.2 Der Auftraggeber stellt geeignete Flächen für DJ-Pult, Ton-, Licht- und sonstige Technik zur Verfügung und hält diese frei.
11.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden mindestens folgende Flächen benötigt: DJ-Technik / DJ-Tisch mindestens 1,5 m x 1 m; Tontechnik ca. 1 m² pro Lautsprecher auf Stativ; Lichttechnik ca. 1 m²; zusätzliche Technik nach Absprache.
11.4 Der Auftraggeber sorgt für eine sichere, ausreichende und ordnungsgemäß abgesicherte Stromversorgung.
11.5 Für kleinere Ton- und Lichtanlagen genügt in der Regel eine einzeln abgesicherte 230-V-Steckdose. An diesem Stromkreis dürfen keine weiteren leistungsstarken Verbraucher angeschlossen sein.
11.6 Bei größeren Anlagen können mehrere getrennt abgesicherte Stromkreise oder Starkstromanschlüsse erforderlich sein. Entsprechende Anforderungen werden im Vertrag festgehalten.
11.7 Schäden an der Technik des Auftragnehmers, die durch fehlerhafte Stromversorgung, Überspannung, Spannungsabfall oder unsachgemäße Anschlüsse am Veranstaltungsort entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen, soweit der Auftraggeber diese Umstände zu vertreten hat.

12. Parkplatz, Zugang und erschwerte Bedingungen
12.1 Der Auftraggeber stellt für Anlieferung und Abtransport einen geeigneten Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.
12.2 Der Parkplatz muss ein sicheres Be- und Entladen ermöglichen, ohne den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
12.3 Ist kein geeigneter Parkplatz vorhanden und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, Wartezeiten, längere Transportwege oder behördliche Gebühren, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, soweit er dies zu vertreten hat.
12.4 Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierearm erreichbar sein. Treppen, lange Transportwege, enge Zugänge, fehlende Aufzüge, Kopfsteinpflaster, unbefestigte Wege oder ähnliche Erschwernisse sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
12.5 Werden erschwerte Bedingungen erst vor Ort bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Mehraufwand zu berechnen.

13. Buchung ohne Technik
13.1 Wird ausschließlich die DJ-Leistung ohne Technik gebucht, hat der Auftraggeber die vereinbarte und technisch geeignete DJ-, Ton- und Lichttechnik bereitzustellen.
13.2 Die konkret erforderliche Technik wird im Vertrag festgelegt.
13.3 Wird keine abweichende Technik vereinbart, sind mindestens folgende Komponenten bereitzustellen: zwei professionelle DJ-Player, beispielsweise Pioneer CDJ-2000 oder gleichwertig; ein professionelles DJ-Mischpult, beispielsweise Pioneer DJM-900 oder gleichwertig; mindestens ein regelbarer Monitorlautsprecher auf Ohrhöhe; eine technisch einwandfreie Tonanlage passend zur Veranstaltungsgröße.
13.4 Findet der Auftragnehmer die vereinbarte oder geeignete Technik nicht vor und ist eine ordnungsgemäße Leistungserbringung dadurch nicht möglich oder unzumutbar, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

14. Fremdtechnik und vorhandene Anlagen
14.1 Wird vorhandene Technik des Veranstaltungsortes oder Technik Dritter genutzt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Funktionsfähigkeit, Klangqualität, Betriebssicherheit oder Eignung.
14.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Ausfälle oder Schäden, die auf Fremdtechnik, fehlerhafte Installationen, ungeeignete Anschlüsse oder Bedienfehler Dritter zurückzuführen sind.
14.3 Schließt der Auftragnehmer eigene Technik an vorhandene Anlagen an, haftet er nur für die von ihm eingebrachten Komponenten und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

15. Ausfall oder Störung von Technik
15.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, technische Störungen im Rahmen des Zumutbaren schnellstmöglich zu beheben.
15.2 Fällt ein einzelnes Gerät aus, ohne dass die gesamte Leistung wesentlich beeinträchtigt wird, besteht kein Anspruch auf vollständige Minderung der Vergütung.
15.3 Führt ein technischer Ausfall zu einer wesentlichen Einschränkung der Leistung und kann der Mangel nicht behoben werden, kann die Vergütung angemessen gemindert werden.
15.4 Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.

16. Haftung des Auftraggebers für Schäden
16.1 Der Auftraggeber haftet für Schäden an Technik, Equipment, Fahrzeugen und sonstigem Eigentum des Auftragnehmers, die durch ihn selbst, seine Gäste, beauftragte Dienstleister, Mitarbeiter oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht werden.
16.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Technik vor Zugriffen Unbefugter, Getränken, Witterungseinflüssen, Beschädigungen und sonstigen Gefahren geschützt wird.
16.3 Bei Veranstaltungen im Freien oder in Zelten hat der Auftraggeber geeigneten Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, Sturm, direkter Sonneneinstrahlung und sonstigen Witterungseinflüssen sicherzustellen.

17. Veranstaltungen im Freien
17.1 Veranstaltungen im Freien oder in nicht vollständig geschlossenen Räumen sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
17.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftrittsfläche trocken, eben, sicher, überdacht und gegen Witterung geschützt ist.
17.3 Bei Gefahr für Personen, Technik oder Eigentum, insbesondere durch Regen, Sturm, Gewitter, Feuchtigkeit oder unsichere Aufbauten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder abzubrechen.
17.4 In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit die Gefahr nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

18. GEMA und sonstige Genehmigungen
18.1 Der Auftraggeber ist als Veranstalter für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
18.2 Soweit für die Veranstaltung GEMA-Gebühren oder sonstige urheberrechtliche Vergütungen anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Auftragnehmer nicht selbst Veranstalter ist.
18.3 Bei privaten Feiern im geschlossenen persönlichen Kreis fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen, Betriebsfeiern, Veranstaltungen mit Eintritt, Werbung oder allgemein zugänglichem Teilnehmerkreis kann eine Anmeldung erforderlich sein.
18.4 Benötigt der Auftraggeber eine Musikfolgeliste, ist dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird diese im Rahmen des Zumutbaren erstellen.

19. Unterkunft und Verpflegung
19.1 Bei Veranstaltungen mit einer Entfernung ab 150 km ab Warstein oder Rüthen kann eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsortes erforderlich sein.
19.2 Sofern eine Übernachtung erforderlich ist, stellt der Auftraggeber ein angemessenes Einzelzimmer inklusive Frühstück zur Verfügung oder übernimmt die hierfür entstehenden Kosten.
19.3 Abweichende Regelungen können im Vertrag vereinbart werden.

20. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
20.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Fotos oder kurze Videoaufnahmen von seinem Aufbau, seiner Technik oder der Veranstaltungssituation zu erstellen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder der Gäste entgegenstehen.
20.2 Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine Einwilligung vorliegt oder keine Personen erkennbar im Mittelpunkt stehen.
20.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen seiner Gäste einzuholen, wenn er selbst Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen veröffentlicht.

21. Datenschutz
21.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
21.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

22. Haftung des Auftragnehmers
22.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
22.2 Der Auftragnehmer haftet ebenfalls unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
22.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
22.4 In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
22.5 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht.
23.2 Vertragssprache ist Deutsch.
23.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
23.4 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.