Allgemeine Geschäftsbedingungen LK Event Manufaktur

Stand: 01. Januar 2023

 

1 . Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden (folgend auch Veranstalter, Auftraggeber) und DJ Cocco (folgend auch: LK Event Manufaktur, Auftragnehmer, Ludwig Kokoska oder DJ) abgeschlossen wird.
Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden LK Event Manufaktur von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

2 . Angebot
a)      Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungs-beschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b)      Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.
c)      Angebote können vom DJ mündlich oder schriftlich (Post, Fax, WhatsApp oder per Mail) angenommen werden.

3 . Vertragsabschluss

a)      der Vertrag kommt schriftlich oder mündlich zustande. Verstreicht die Angebotsfrist, so ist der DJ nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
b)      Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und den DJ, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

4 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

a)      Der Kunde kann „als Verbraucher“ den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Ludwig Kokoska ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b)      Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Der DJ kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

Stornierungszeitraum vor Veranstaltung: Stornierungsgebühr

mehr als 6 Monate: 30% des vereinbarten Betrags
weniger als 6 und mehr als 3 Monate: 50% des vereinbarten Betrags
weniger als 3 und mehr als 1 Monat(e): 75% des vereinbarten Betrags
weniger als 1 Monat: 100% des vereinbarten Betrags

c)      Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag       möglich. Dazu reicht es aus, die Anfrage als Unternehmen an LK Event Manufaktur zu stellen.

5 . Vorauszahlung / Abschlagszahlung

a)      Falls im Vertrag angegeben, so kann bei einer Buchung eine Vorauszahlung anfallen. Die Höhe der Vorauszahlung liegt im Ermessen von LK Event Manufaktur und wird individuell bestimmt. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b)      Bei einem Veranstaltungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens bis unmittelbar vor der Veranstaltung vom Kunden zu zahlen.
c)      Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 4b gewertet.

 

6 . Preise, Zahlung und Verzug

a)      Alle Preise verstehen sich in EUR. Der Rechnungsbetrag enthält laut § 19 UStG (Abs. 1) keine Umsatzsteuer. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b)      Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Standardzahlung, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, ist „bar“ direkt nach dem Ende der Veranstaltung unter Abzug eventuell gezahlter Abschläge.
c)      Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ludwig Kokoska berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Ludwig Kokoska berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Mahnung zu erheben.
d)      Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden / Auftraggeber zu begleichen.

 

7 . Leistungserfüllung

a)      Die Leistungserfüllung durch Ludwig Kokoska als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Ludwig Kokoska keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter / Kunden spezielles Equipment (siehe 8b) zu stellen.
b)      Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c)      Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde.Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d)      Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 150,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist Ludwig Kokoska berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50% des vereinbarten Preises für die Technik zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e)      Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte Ludwig Kokoska auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f)       Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs-versuche durch Ludwig Kokoska fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g)      Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Ludwig Kokoska keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Ludwig Kokoska an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Ludwig Kokoska installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Ludwig Kokoska nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).
h)      Ludwig Kokoska moderiert nicht. Auf Wunsch kann er sporadisch Programmpunkte (z.B. Hochzeitstanz, Brautstraußwerfen etc.) ankündigen. Eine weitergehende oder umfassende Moderation wird jedoch nicht durchgeführt und ist nicht Bestandteil der Leistungen von Ludwig Kokoska.

 

8 . Pflichten des Kunden

a)      Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schaden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b)      Bei einer reinen DJ-Buchung (ohne Technik) ist von Seiten des Veranstalters folgendes Equipment zu stellen: Zwei (2) CD-Player Pioneer CDJ-2000 (oder besser), ein (1) Mischpult Pioneer DJM-900 (oder besser), mindestens ein (1) Monitorlautsprecher auf Ohrhöhe (regelbar am DJ-Mischpult, Booth-Regler). Die Auflistung der Technik ist im Vertrag zusätzlich entsprechend aufgeführt. Sollte anderweitige Technik benötigt werden, so ist diese ebenfalls im Vertrag aufgelistet. Sollte Ludwig Kokoska (oder ein eventuell vermittelter DJ) die vorgenannte bzw. im Vertrag aufgeführte Technik nicht vorfinden, so liegt es im Ermessen des Discjockeys, ob er auflegt oder nicht. Sollte der DJ sich dazu entscheiden, nicht aufzulegen, so ist die im Vertrag festgehaltene Gage trotzdem in voller Höhe zu begleichen.
c)      Der Kunde stellt die erforderliche(n) Fläche(n) für den Aufbau der Technik zur Verfügung und hält diese entsprechend frei. Je nach gebuchter Technik wird folgende Fläche benötigt:

gebuchte Technik: benötigte Fläche
DJ-Technik / DJ Tisch: mindestens 1,5 m x 1 m
Tontechnik: ca. 1 Quadratmeter pro Lautsprecher auf Stativ
Lichttechnik: ca. 1 Quadratmeter
zusätzliche Technik: nach Absprache

 

d)      Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Ludwig Kokoska installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
e)      Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Kunden / Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
f)       Bei Anfahrten ab 150 Kilometern ab Warstein , ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück in Nähe des Veranstaltungsortes für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden zu tragen. Abweichende Regelungen müssen bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart worden sein.

 

9 . Anlieferung, Abtransport

a)      Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Ludwig Kokoska und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b)      Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Ludwig Kokoska gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c)      Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Ludwig Kokoska sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Ludwig Kokoska ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen (siehe auch 9d).
d)      Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Ludwig Kokoska (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau

 

10 . Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand, & salvatorische Klausel

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ludwig Kokoska und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Warstein Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.